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Flexible Pensionsplanung für Versicherte ab Alter 58

17. Oktober 2011

Seit dem 1. Januar 2011 sind die Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung für ältere Pensionskassenversicherte in Kraft. In diesem Rahmen können die Pensionskassen ihren älteren Versicherten folgende zwei interessante Neuerungen anbieten:


  • Ungeschmälerte Weiterführung der Altersvorsorge trotz tieferem Arbeitspensum
  • Weitere Einzahlungen in die Pensionskasse bei Fortsetzung der Erwerbstätigkeit nach dem AHV-Alter.


Die Sammelstiftung PensFlex hat die reglementarischen Voraussetzungen geschaffen, damit die Versicherten von diesen erfreulichen Planungsmöglichkeiten profitieren können.


 
 
 
 
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