FED

Abwicklungsgebühr bei Abreise Ausland

Klar und vernünftig

Die einmalige Beratungs- und Abwicklungsgebühr bei einer Barauszahlung infolge Wegzugs ins Ausland ist abhängig vom Beratungsaufwand und von der Höhe des Vorsorgeguthabens. Dabei gilt folgendes Gebührenmodell:


MindestgebührCHF500
MaximalgebührCHF1'000

Die Beratungs- und Abwicklungsgebühr wird dem entsprechenden Vorsorgekonto und/oder Vorsorgedepot vor der Barauszahlung belastet.

 
 
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