Stirbt der Vorsorgenehmer, bevor die Altersleistung fällig geworden ist, gilt das Vorsorgeguthaben als Todesfallkapital. Unabhängig vom Erbrecht wird es den folgenden Personen in nachstehender Reihenfolge ausgerichtet.
Die Reihenfolge der Begünstigten gemäss Ziffer 1 und 2 darf gemäss Gesetz nicht angepasst werden. Hingegen hat der Vorsorgenehmer das Recht, durch schriftliche Mitteilung an die Pens3a Vorsorgestiftung die Reihenfolge der Begünstigten gemäss Ziffern 3-5 zu ändern und deren Ansprüche näher zu bezeichnen.
Sofern der Vorsorgenehmer die Ansprüche der Begünstigten nicht näher bezeichnet, teilt die Vorsorgestiftung Pens3a das Vorsorgeguthaben zu gleichen Teilen nach Köpfen auf, wenn mehrere Begünstigte einer gleichen Gruppe vorhanden sind.
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