Seit dem 1.1.2006 ist die persönliche Strategiewahl im Gesetz der beruflichen Vorsorge verankert. Der Gesetzgeber sieht dabei vor, dass die individuelle Bewirtschaftung der Vorsorgeguthaben erst ab einem AHV-Lohn von CHF 125‘280 (150% des BVG Maximallohnes per 2011) umgesetzt werden kann.
Je nach Risikofähigkeit und Risikoneigung bietet PensFlex nebst einer Sparkontoanlage verschiedene BVV2-konforme Investmentlösungen an.
Auch ein Hypothekardarlehen für das selbstbewohnte Eigenheim ist bei grösseren Vorsorgeguthaben möglich.
Ab einem bestimmten Vorsorgeguthaben können Sie Ihr Portefeuille von einer der beiden PensFlex Partnerbanken individuell aufsetzen lassen. Eine optimale Abstimmung mit dem Privatvermögen ist so sichergestellt.
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