Eine angeschlossene Firma kann bei PensFlex Arbeitgeber-Beitragsreserven äufnen. Dies hat den Vorteil, dass sich in guten Zeiten der Gewinn der Firma reduzieren lässt und die Reserven für die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge in weniger stabilen Wirtschaftsphasen zur Verfügung stehen.
In den meisten Kantonen akzeptiert der Fiskus den Aufbau einer Arbeitgeber-Beitragsreserve, die dem fünffachen jährlichen Arbeitgeberbeitrag entspricht.
Besonderheit:
Selbständigerwerbende können solche Beitragsreserven nur für die Arbeitnehmerseite äufnen! Die vom Selbständigerwerbenden erbrachten Arbeitgeberbeiträge für die eigene berufliche Vorsorge dürfen nicht berücksichtigt werden.
PensFlex Sammelstiftung
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