Das interne Recht einiger Staaten (z.B. UK) ermöglicht seit einiger Zeit den steuerfreien Übertrag von ausländischen Pensionskassenguthaben auf eine schweizerische Pensionskasse.
Überträgt ein Versicherter das im Ausland erworbene Pensionskassenvermögen direkt auf die Sammelstiftung PensFlex, so gilt die gesetzliche Einkaufslimite für Auslandzuzüger dann nicht, wenn für die Übertragung kein Abzug bei den direkten Steuern (Bund, Kanton und Gemeinde) geltend gemacht wird.
PensFlex Sammelstiftung
Kauffmannweg 16
CH-6003 Luzern
Tel. +41 41 226 12 29
Fax +41 41 226 12 27
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