FED

Freiwilliger Einkauf bei Zuzug aus dem Ausland

Limitierung in den ersten fünf Jahren

Bei freiwilligen Einkäufen gelten für versicherte Personen, die aus dem Ausland zuziehen und noch nie einer Schweizer Pensionskasse angehört haben, folgende Spielregeln:

  • Die jährliche Einkaufszahlung darf 20% des versicherten Lohnes nicht überschreiten.
  • Diese Plafonierung gilt in den ersten fünf Jahren nach Eintritt in eine schweizerische Pensionskasse.
 
 
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