FED

Abwicklungsgebühr bei Abreise Ausland

Transparent und fair

Die einmalige Beratungs- und Abwicklungsgebühr bei einer Barauszahlung infolge Wegzug ins Ausland ist abhängig vom Beratungsaufwand und von der Höhe des Vorsorgeguthabens. Dabei gilt folgendes Gebührenmodell:


MindestgebührCHF500
MaximalgebührCHF1'000


Vorbezug oder Verpfändung in Zusammenhang mit Wohneigentum im Ausland: Gebühren auf Anfrage

 
 
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