Die einmalige Beratungs- und Abwicklungsgebühr bei einer Barauszahlung infolge Wegzug ins Ausland ist abhängig vom Beratungsaufwand und von der Höhe des Vorsorgeguthabens. Dabei gilt folgendes Gebührenmodell:
| Mindestgebühr | CHF | 500 |
| Maximalgebühr | CHF | 1'000 |
Vorbezug oder Verpfändung in Zusammenhang mit Wohneigentum im Ausland: Gebühren auf Anfrage
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